( AGB )
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen der Werbeagentur signmanufaktur und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch die Firma signmanufaktur in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Der Auftraggeber legt der Firma signmanufaktur vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

1.3 Die Firma signmanufaktur ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte,
Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten der Firma signmanufaktur erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber der Firma Signmanufaktur für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kanndie Firma signmanufaktur hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier die Firma signmanufaktur haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung von der Firma signmanufaktur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei der Firma signmanufaktur, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich der Firma signmanufaktur zur Verfügung zu stellen.

2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird die Firma signmanufaktur dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt die Firma signmanufaktur die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Firma signmanufaktur.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 Die Firma signmanufaktur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 Die Firma signmanufaktur ist jederzeit, auch wenn die Firma signmanufaktur das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen,
Monatliche Pakete, SEO

3.1 Die Firma signmanufaktur genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Firma signmanufaktur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma signmanufaktur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.

3.4 Die Firma signmanufaktur garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für die Firma signmanufaktur bedeutet, ist die Firma signmanufaktur berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen sowie Angebote, die dem Auftraggeber von der Firma signmanufaktur vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Firma signmanufaktur berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

4.6 Die Firma signmanufaktur behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es der Firma signmanufaktur gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt der Firma signmanufaktur vorbehalten.

4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.

4.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber die Firma signmanufaktur notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 Die Firma signmanufaktur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn die Firma signmanufaktur und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen vonder Firma signmanufaktur leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei
grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung von der Firma signmanufaktur, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt der Firma signmanufaktur von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma signmanufaktur von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn die Firma signmanufaktur im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet die Firma signmanufaktur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von der Firma signmanufaktur die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für die Firma signmanufaktur. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Firma signmanufaktur gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Firma signmanufaktur anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt die Firma signmanufaktur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Die Firma signmanufaktur übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen die von Fremdanbietern angeboten werden.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige
Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die ertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Elmshorn
Stand: Januar 2019

6.3 Der Dienstleister ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Dienstleister ist nicht zur Einhaltung der DSGVO verantwortlich, wird die Website aber für die in seinem Rahmen stehenden Möglichkeiten absichern.

6.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters gilt.

6.5 Der Kunde darf die Vergütung trotz Nichterfüllung des Vertragsgegenstandes nicht verweigern, wenn der Dienstleister zur Erfüllung dieser bereit war, dies jedoch aus Gründen, die sich auf den Kunden beziehen, nicht möglich war. In diesem Falle darf der Kunde jedoch die Summe vom fälligen Vergütungsbetrag abziehen, die der Dienstleister aufgrund der Nichterfüllung des gesamten Vertragsgegenstandes eingespart hat.

6.6 Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr. Für den Fall, dass der Kunde selbst Änderungen am Code vornimmt, kommt es zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen bezüglich des Produkts, welches Gegenstand dieses Vertrags ist.

7.0 Fertigstellung des Produktes / der Dienstleistung

7.1 Der Fertigstellungstermin wird auf circa 4 bis 8 Wochen nach Vertragsabschluss gesetzt.

7.2 Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Dienstleister nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages oder bei Nicht-Einhaltung der gemäß § 6 definierten Zahlungsmodalitäten.

8.0 Kündigung

8.1 Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden..

8.2 Der Dienstleister ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt und der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß §§ 6 und 7 dieses Vertrages nicht nachkommt.

9.0 Sondervereinbarungen

9.1 Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10.0 Schlussbestimmungen

10.1 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ist der Kunde Vollkaufmann, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Firmensitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

Contact

Kurze Wege sind
entscheidend...

Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf, per Telefon oder per E-Mail.
Wir melden uns bei Ihnen innerhalb kürzester Zeit!

    Sprechen wir über Ihr Projekt.

    Jedes neue Projekt ist spannend und nervenaufreibend zugleich. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Sprechen wir über Ihre Idee.

    Am Anfang von allem steht immer die Idee. Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber und schauen, was wie zu realisieren ist.

    Sprechen wir über Ihr Marketing.

    Digital ist heute hier und jetzt. Sprechen wir über die Möglichkeiten, die Sie nutzen können.

    CALL: +49 4121 2639060

    Contact